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Friedrich Schüler (1791-1873)

zuletzt aktualisiert: 16.05.2007

Friedrich Schüler (1791-1873)
Friedrich Schüler (1791-1873)

Friedrich Schüler wurde am 19. August 1791 in Bergzabern geboren. Nach dem Tod seiner Eltern lebte Schüler ab 1805 mit seinen Geschwistern bei seinem Onkel Abraham Schüler, der sich als Jakobiner an den revolutionären Ereignissen in Bergzabern beteiligt hatte. Nach sei-ner Schulzeit studierte er an der Universität in Straßburg Rechtswissenschaften und wechselte im April 1812 nach Göttingen. Nach Beendigung des Studiums wurde Schüler im Januar 1820 zum Advokaten beim Appellationsgericht in Zweibrücken ernannt. Gerichtspräsident Andreas Georg Friedrich Rebmann hatte seit 1816 zahlreiche liberal gesinnte Richter und Advokaten in Zweibrücken versammelt. Die Rechtsprechung in der Zivil- und Strafgerichts-barkeit basierte auf dem Code Civil, dem damals modernsten Gesetzeswerk. Die Richter und Advokaten setzten sich für die Erhaltung der „rheinischen Institutionen“, d.h. der Errungen-schaften aus der französischen Zeit ein. Zusammen mit seinen Kollegen Joseph Savoye und Ferdinand Geib verweigerte Schüler im Juni 1829 die Teilnahme an einer Audienz König Ludwig I., welche dieser für die am Gerichtshof Beschäftigten gab. Auf die Empfehlung sei-nes Anwaltskollegen Christian Culmann, der Mitglied des Landrats war, wurde Schüler im Dezember 1830 als Abgeordneter in den bayerischen Landtag gewählt. Im Münchener Land-tag von 1831 entwickelte sich Schüler zum Anführer der liberalen Opposition. Diese erreichte den Sturz des bayerischen Innenministers Schenk, der den Versuch unternommen hatte, die Pressezensur wiedereinzuführen. In München knüpfte Schüler Kontakte zur liberalen Presse und lernte Johann Georg August Wirth kennen. Im Oktober 1831 musste Schüler wegen einer ernsten Krankheit aus der Abgeordnetenkammer ausscheiden.


Der Abgeordnete Friedrich Schüler erhielt einen Pokal mit der Inschrift: "Dem Volksvertreter Schüler die dankbaren Verehrer seiner Dienste 1832"
Der Abgeordnete Friedrich Schüler erhielt einen Pokal mit der Inschrift: "Dem Volksvertreter Schüler die dankbaren Verehrer seiner Dienste 1832"

Bei seiner Rückkehr in den Rheinkreis wurde Schüler begeistert empfangen. Auf einem Festbankett in Bubenhausen bei Zweibrücken am 29. Januar 1832 zu seinen Ehren begründeten Schüler, Savoye und Geib, zusammen mit den Journalisten Wirth und Philipp Jakob Sie-benpfeiffer, den „Deutschen Press- und Vaterlandsverein“, kurz Pressverein. Dieser sollte durch Abonnements die liberalen Zeitungen finanziell absichern. Die Zeitungen dienten als Foren, in denen politische Meinungen ausgetauscht und diskutiert werden konnten. Die Führung des Pressvereins plante die Veranstaltung eines großen Volksfestes, das als politische Massenkundgebung dienen sollte. Nachdem der Aufruf zum Hambacher Fest veröffentlicht und das Fest selbst vom Regierungspräsidenten des Rheinkreises, Ferdinand Freiherr von Andrian-Werburg, verboten worden war, verfasste Schüler zusammen mit seinen Kollegen Geib und Savoye ein juristisches Gutachten. Dieses zeigte systematisch die Rechtswidrigkeit des Verbotes auf und musste schließlich von Andrian-Werburg aufgehoben werden.


Am Hambacher Fest nahm Schüler teil, hielt allerdings keine Rede. Erst in der Versammlung am 28. Mai 1832 im Neustadter Schießhaus trat er in den Vordergrund und setzte sich mit seiner Meinung gegenüber den radikaler Denkenden durch: Der Pressverein verfolgte weiterhin den legalen Kurs und erklärte sich nicht zu einer Art „Nationalkonvent". Am 20. Juni 1832 entzog sich Schüler seiner Verhaftung durch Flucht nach Frankreich. In Metz und Paris betätigte er sich weiterhin politisch und unterhielt weiterhin Kontakte in den Rheinkreis. Am 28. April 1848 wurde Friedrich Schüler wegen seiner politischen Vergangenheit im Wahlkreis Lauterecken zum Abgeordneten der Nationalversammlung in Frankfurt gewählt. In der Paulskirche gehörte er der Fraktion Donnersberg an, war aber weder als Redner noch in einem der Ausschüsse aktiv. Im Dezember 1848 wurde Schüler auch noch zum Abgeordneten des bayerischen Landtages gewählt, in dem er einer der Wortführer der Linken wurde. Nachdem am 17. Mai 1849 in Kaiserslautern eine Volksversammlung beschlossen hatte, eine provisorische, pfälzische Regierung einzusetzen, wurde Schüler zum Regierungsmitglied gewählt. Dieser lehnte jedoch ab und kämpfte im Landtag weiter für die Anerkennung der Reichsverfassung. Ende Mai 1849 floh Schüler unter dem Druck der Regierung aus München. Er nahm jedoch noch an den Sitzungen des Rumpfparlaments in Stuttgart teil. Nach dem Ende der Revolution floh Schüler erneut nach Frankreich. Er zog sich bis zu seinem Tod, am 26. Juni 1873, in Metz zurück. (mw)


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